
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Stebah GmbH
Stand Januar 2025
1. Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Lieferungen und Leistungen der Stebah GmbH an Unternehmer (§ 14 BGB), juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Abweichende, entgegen-stehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn Stebah GmbH ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zustimmt.
2. Angebote und Vertragsschluss
Angebote sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Verträge kommen erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung oder durch Lieferung zustande. Technische Änderungen, Produktanpassungen und Rezepturänderungen bleiben vorbehalten, soweit sie den Verwendungszweck nicht beeinträchtigen.
3. Preise und Zahlungsbedingungen
Preise verstehen sich in Euro ab Werk zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer, Verpackung, Fracht und Palettenpfand.
Preisänderungen sind zulässig, wenn sich nach Vertragsschluss Kosten für Rohstoffe, Energie, Transport oder Personal wesentlich ändern. Stebah GmbH wird Änderungen auf Verlangen nachweisen. Rechnungen sind zahlbar innerhalb von 15 Tagen netto. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB) sowie eine 40 €-Pauschale berechnet. Aufrechnungs- und Zurückbehal-tungsrechte bestehen nur für unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen.
4.Lieferung, Gefahrübergang, Verzug
Lieferungen erfolgen ab Werk („EXW“, Incoterms 2020), sofern nichts anderes vereinbart ist. Gefahrübergang erfolgt mit Bereitstellung der Ware, spätestens bei Verladung. Liefertermine gelten nur annähernd; höhere Gewalt, Betriebsstörungen, Rohstoff- oder Energiemangel verlängern Lieferfristen angemessen. Teillieferungen sind zulässig.
5. Verpackung, Paletten, Umwelt
Paletten werden leihweise übergeben und sind im Tausch oder gegen Pfand zurückzugeben. Für nicht getauschte Paletten werden Pfandbeträge laut Preisliste berechnet. Der Kunde ist verpflichtet, Verpackungen im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben (VerpackG) ordnungsgemäß zu entsorgen.
6. Untersuchungs- und Rügepflicht
Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach Erhalt zu prüfen. Offene Mängel sind innerhalb von 5 Tagen nach Lieferung, versteckte Mängel innerhalb von 5 Tagen nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Unterbleibt die Anzeige, gilt die Ware als genehmigt.
7. Gewährleistung
Für mangelhafte Ware leistet die Stebah GmbH nach Wahl Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde Minderung oder Rücktritt verlangen.
Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate ab Gefahrübergang, bei Bauwerksbezug gemäß § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB fünf Jahre.
Eine Haftung für unsachgemäße Lagerung, Verarbeitung oder Vermischung mit Fremdstoffen ist ausgeschlossen.
8. Haftung
Die Stebah GmbH haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit nur für Schäden aus Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinal-pflichten) – begrenzt auf den typischen, vorhersehbaren Schaden. Eine Haftung für entgangenen Gewinn oder mittelbare Schäden ist ausgeschlossen.
9. Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Stebah GmbH.
Der Kunde darf die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterveräußern, tritt jedoch alle daraus entstehenden Forderungen im Voraus ab.
10. Höhere Gewalt
Ereignisse wie Naturkatastrophen, Streiks, Krieg, Pandemie, Energie- oder Rohstoffknappheit, Cyberangriffe oder behördliche Maßnahmen befreien Stebah GmbH für die Dauer der Störung von der Leistungspflicht.
11. Compliance, Datenschutz, Export
Der Kunde verpflichtet sich, geltende Umwelt-, Arbeitsschutz- und Exportvorschriften einzuhalten.
Personenbezogene Daten werden nach DSGVO verarbeitet. Exportverbote und Sanktionen sind zu beachten; Die Stebah GmbH kann die Lieferung verweigern, wenn dies gegen geltendes Recht verstoßen würde.
12. Schlussbestimmungen
Erfüllungsort ist Stuhr, Gerichtsstand ist Stuhr.
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt.
https://www.stebah.de/datenschutz